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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Schicksal des Geschäftsführer-Anstellungsverhältnisses bei vorzeitiger Beendigung der Organstellung. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Frage nach einem Beschäftigungsanspruch bzw. einer Betätigungspflicht des Fremdgeschäftsführers unterhalb der Organebene. Es wird aufgezeigt, wie dieses Thema spätestens seit Anerkennung der Verbrauchereigenschaft des Fremdgeschäftsführers im Verhältnis zur Gesellschaft und der damit einhergehenden Unwirksamkeit vieler Kopplungsklauseln in Geschäftsführer-Dienstverträgen eine Wiederbelebung erfährt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sich über die Implementierung von Weiterbeschäftigungsklauseln in Anstellungsverträgen eine interessengerechte Lösung herbeiführen lässt.